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   BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21   

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https://dejure.org/2022,3818
BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21 (https://dejure.org/2022,3818)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21 (https://dejure.org/2022,3818)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 32/21 (https://dejure.org/2022,3818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 VwGO, § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 173 Satz 1 VwGO, § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 227 Abs. 2 ZPO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verlegung der Termins aus erheblichen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verlegung der Termins aus erheblichen Gründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21
    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt hierfür die Feststellungslast trifft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7 und vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 82/18, juris Rn. 5 ff.).

  • BFH, 21.04.2008 - XI B 206/07

    Aufhebung eines Verhandlungstermins wegen Erkrankung: keine Vertagung, wenn

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21
    Macht in einem solchen Fall der Rechtsanwalt zum wiederholten Mal eine krankheitsbedingte Verhinderung geltend, kommt eine weitere Verlegung des Termins nur nach Vorlage eines amtsärztlichen Attests in Betracht (Senat, Beschlüsse vom 31. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 45/17, juris Rn. 33 mwN und vom 2. Dezember 2009 - AnwZ (B) 41/08, juris Rn. 12; vgl. auch BFH, Beschluss vom 21. April 2008 - XI B 206/07 u.a., juris Rn. 4).

    Soweit der Kläger erst mit Schriftsatz vom 23. August 2021 vorgetragen hat, das Gesundheitsamt führe nur eine Untersuchung durch, wenn dem Gesundheitsamt hierzu durch die Behörde oder Institution, die das Attest verlange, ein Untersuchungsauftrag erteilt werde, reicht dies als bloße Behauptung ohne Vorlage von Belegen nicht aus (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 2008 - XI B 206/07 u.a., juris Rn. 4 und vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99, juris Rn. 7).

  • BGH, 02.12.2009 - AnwZ (B) 41/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21
    Macht in einem solchen Fall der Rechtsanwalt zum wiederholten Mal eine krankheitsbedingte Verhinderung geltend, kommt eine weitere Verlegung des Termins nur nach Vorlage eines amtsärztlichen Attests in Betracht (Senat, Beschlüsse vom 31. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 45/17, juris Rn. 33 mwN und vom 2. Dezember 2009 - AnwZ (B) 41/08, juris Rn. 12; vgl. auch BFH, Beschluss vom 21. April 2008 - XI B 206/07 u.a., juris Rn. 4).

    Ist dem Betroffenen der Nachweis durch Vorlage eines amtsärztlichen Attests aufgegeben, hat er Anstrengungen zu unternehmen, um ein amtsärztliches Attest beim zuständigen Gesundheitsamt einzuholen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 2 WDB 2/17, juris Rn. 15) und dieses zumindest in angemessener Frist nachreichen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - AnwZ (B) 41/08, juris Rn. 13).

  • BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 26/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (Senat, Beschluss vom 3. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 26/18, juris Rn. 4).

    Vermögenswerte wie die vom Kläger behaupteten Ansprüche gegen die Versicherungen können nur dann von Bedeutung sein, wenn sie liquide sind und dem Antragsteller zur Tilgung von Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 26/18, juris Rn. 7 mwN und vom 6. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 38/20, ZInsO 2021, 1437 Rn. 10).

  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21
    Soweit der Kläger erst mit Schriftsatz vom 23. August 2021 vorgetragen hat, das Gesundheitsamt führe nur eine Untersuchung durch, wenn dem Gesundheitsamt hierzu durch die Behörde oder Institution, die das Attest verlange, ein Untersuchungsauftrag erteilt werde, reicht dies als bloße Behauptung ohne Vorlage von Belegen nicht aus (vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 2008 - XI B 206/07 u.a., juris Rn. 4 und vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99, juris Rn. 7).
  • BGH, 04.07.2009 - AnwZ (B) 14/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21
    Im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12 und vom 18. Mai 2020 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn.14).
  • BVerwG, 22.06.2017 - 2 WDB 2.17

    Abwesenheit; Berufungshauptverhandlung; Erkrankung; Glaubhaftmachung; Reise- und

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21
    Ist dem Betroffenen der Nachweis durch Vorlage eines amtsärztlichen Attests aufgegeben, hat er Anstrengungen zu unternehmen, um ein amtsärztliches Attest beim zuständigen Gesundheitsamt einzuholen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 2 WDB 2/17, juris Rn. 15) und dieses zumindest in angemessener Frist nachreichen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - AnwZ (B) 41/08, juris Rn. 13).
  • BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21
    Im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten sind dabei an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen (Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12 und vom 18. Mai 2020 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn.14).
  • BGH, 06.05.2021 - AnwZ (Brfg) 38/20

    Anwaltgerichtliches Verfahren in Zulassungssachen: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21
    Vermögenswerte wie die vom Kläger behaupteten Ansprüche gegen die Versicherungen können nur dann von Bedeutung sein, wenn sie liquide sind und dem Antragsteller zur Tilgung von Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 26/18, juris Rn. 7 mwN und vom 6. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 38/20, ZInsO 2021, 1437 Rn. 10).
  • BGH, 31.12.2018 - AnwZ (Brfg) 45/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögenverfalls;

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 32/21
    Macht in einem solchen Fall der Rechtsanwalt zum wiederholten Mal eine krankheitsbedingte Verhinderung geltend, kommt eine weitere Verlegung des Termins nur nach Vorlage eines amtsärztlichen Attests in Betracht (Senat, Beschlüsse vom 31. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 45/17, juris Rn. 33 mwN und vom 2. Dezember 2009 - AnwZ (B) 41/08, juris Rn. 12; vgl. auch BFH, Beschluss vom 21. April 2008 - XI B 206/07 u.a., juris Rn. 4).
  • BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 82/18

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Fehlende

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 24.02.2023 - 1 AGH 32/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls des

    Gerade im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtssuchenden Mandanten sind im Klageverfahren gegen den Widerruf einer Anwaltszulassung und den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung strenge Anforderungen zu stellen [OVG Münster, Beschluss vom 13.04.2021 - 6 A 2042/19; BGH, Beschluss vom 19.01.2022 - ANWZ (BrfG) 32/21].
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